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BFH, 24.11.1971 - II 200/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- ArgeLandentwicklung
Befreiung; Grunderwerbsteuer; Steuern
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - Wolters Kluwer
Durchführung der Flurbereinigung - Kaufverträge - Teilnehmergemeinschaft - Erwerb von Einlagegrundstücken - Flurbereinigungsplan - Flurbereinigungsgebiets
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 387
- BStBl II 1972, 317
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.06.1964 - II 125/61 U
Tatsächliche Handlungen in unmittelbarer Erfüllung eines Rechtsgeschäftes als …
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - II 200/65
Die zwischen der Steuerpflichtigen und einzelnen Teilnehmern abgeschlossenen Kaufverträge -- "Geschäfte" im Sinne der Befreiungsvorschriften (Urteile des BFH II 125/61 U vom 24. Juni 1964, BFH 79, 579, BStBl III 1964, 446, und VII 86/65 vom 8. Oktober 1968, BFH 94, 38, HFR 1969, 92) -- dienten unmittelbar der Durchführung der Flurbereinigung, weil so die Steuerpflichtige Grundstücke erwerben und alsbald an aufstockungswürdige Teilnehmer abgeben konnte, so daß es möglich wurde, Ortslagen aufzulockern, Ortsfluren zusammenzulegen und dadurch -- entsprechend dem Flurbereinigungsplan (§§ 38, 56 ff. FlurBG) -- zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets beizutragen (§ 1, § 37 Abs. 1, § 45 Abs. 2 FlurBG). - BFH, 08.10.1968 - VII 86/65
Zollfreiheit für eingeführte Waren zur Errichtung eines Neubauhofs im …
Auszug aus BFH, 24.11.1971 - II 200/65
Die zwischen der Steuerpflichtigen und einzelnen Teilnehmern abgeschlossenen Kaufverträge -- "Geschäfte" im Sinne der Befreiungsvorschriften (Urteile des BFH II 125/61 U vom 24. Juni 1964, BFH 79, 579, BStBl III 1964, 446, und VII 86/65 vom 8. Oktober 1968, BFH 94, 38, HFR 1969, 92) -- dienten unmittelbar der Durchführung der Flurbereinigung, weil so die Steuerpflichtige Grundstücke erwerben und alsbald an aufstockungswürdige Teilnehmer abgeben konnte, so daß es möglich wurde, Ortslagen aufzulockern, Ortsfluren zusammenzulegen und dadurch -- entsprechend dem Flurbereinigungsplan (§§ 38, 56 ff. FlurBG) -- zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets beizutragen (§ 1, § 37 Abs. 1, § 45 Abs. 2 FlurBG).
- BGH, 14.10.1992 - IV ZR 9/92
Maklerlohn für Geldabfindung im Flurbereinigungsverfahrens
Der Kläger und die NLG haben nach dieser rechtsfehlerfreien Feststellung von der durch das Gesetz eingeräumten Möglichkeit (vgl. Hess. VGH RdL 1960, 133; BVerwG NJW 1961, 1882 unter 2 b; zu der weiteren Möglichkeit des Abschlusses von Kaufverträgen mit Teilnehmern an der Flurbereinigung vgl. BFHE 104, 387; für das beschleunigte Flurbereinigungsverfahren siehe § 99 FlurbG) Gebrauch gemacht, den im Falle eines Verzichts auf die Landabfindung notwendigen Geldausgleich zugunsten des Verzichtenden nicht durch die Flurbereinigungsbehörde festsetzen zu lassen, sondern ihn unter sich, also unter den Beteiligten auszuhandeln. - BFH, 21.04.1982 - II R 141/78
Ergänzung eines Flurbereinigungsplans - Ausführungsanordnung - …
Unter diesen Begriff fallen nicht nur Rechtsgeschäfte, z. B. Kaufverträge, welche die Teilnehmergemeinschaft mit Teilnehmern abschließt, um von ihnen Einlagegrundstücke zu erwerben und an aufstockungswürdige Teilnehmer abzugeben (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1971 II 200/65, BFHE 104, 387, 389, BStBl II 1972, 317) oder tatsächliche Handlungen, die in unmittelbarer Erfüllung eines Rechtsgeschäfts vorgenommen werden, z. B. die Beförderung von Grenzsteinen in das Flurbereinigungsgebiet (BFH-Urteil vom 24. Juni 1964 II 125/61 U, BFHE 79, 579, BStBl III 1964, 446) und die Einfuhr eines Geodimeters (BFH-Urteil vom 30. Mai 1972 VII R 121/69, BFHE 106, 162, 165), sondern auch Verwaltungsakte, an die das Gesetz den Eintritt eines neuen Rechtszustandes (den Übergang des Eigentums) knüpft. - BFH, 14.12.1977 - II R 113/72
Kauf einer landwirtschafltichen Hofstelle - Teilnehmergemeinschaft - …
Wie das FG zu Recht entschieden hat, können auch privatrechtliche Grundstückskaufverträge im Sinne des Art. 24 AGFlurbG unmittelbar der Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens dienen; denn das Flurbereinigungsgesetz sieht auch den Abschluß solcher Verträge vor (§ 17 Abs. 2 FlurbG; Urteil vom 24. November 1971 II 200/65, BFHE 104, 387, BStBl II 1972, 317).